Allgemeine Geschäftsbedingungen
Wirbelvet AGB - die Regeln des Hauses
1. Der Tierarzt-Klienten-Vertrag kommt durch Auftrag und Zusage mündlicher, schriftlicher oder elektronischer Form, bzw. das Vorstellen des Tieres, sowie durch die mündliche Annahme des Auftrages oder den Beginn der tierärztlichen Untersuchung zustande. Ihm liegen diese AGBs zugrunde.
2. Die Tierarztpraxis Wirbelvet verpflichtet sich zur Erfüllung des Behandlungsvertrages unter Wahrung der tierärztlichen Sorgfaltspflicht sowie unter Verwendung von wissenschaftlich indizierten und allgemein anerkannten Regeln der Behandlung entsprechenden Methoden zur Wiederherstellung oder Aufrechterhaltung der Gesundheit des vorgestellten Tieres. Ein Rechtsanspruch auf Erfolg therapeutischer Maßnahmen kann nicht gegeben werden. Das Selbstbestimmungsrecht des Tierbesitzers bleibt unangetastet.
3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Krankengeschichte, eventuelle Vorbehandlungen und eine etwaige Aggressivität des Tieres wahrheitsgemäß offen zu legen, diagnostische und therapeutische Maßnahmen der Praxis zu unterstützen und den tierärztlichen Anweisungen Folge zu leisten.
4. Der Tierbesitzer ist der rechtmäßige Eigentümer des Tieres. Der Auftraggeber ist die Person, die die tierärztliche Leistung in Auftrag gibt, d.h. das Tier in der Tierarztpraxis Wirbelvet vorstellt (auch bei gefunden Wildtieren) bzw. die Tierarztpraxis Wirbelvet mit einem Hausbesuch beauftragt. Der Auftraggeber ist zur Zahlung verpflichtet (siehe Punkt 9). In der Regel sind Tierbesitzer und Auftraggeber identisch. Sollte dies nicht der Fall sein, so versichert der Auftraggeber, die volle Entscheidungsbefugnis hinsichtlich der veterinärmedizinischen Behandlung, darin eingeschlossen einer eventuell notwendigen Euthanasie zu haben. Sollte dies nicht der Fall sein, so ist dieser Umstand VOR Behandlungsbeginn mitzuteilen.
5. Minderjährige können keinen Behandlungsvertrag abschließen.
6. Die Tierarztpraxis Wirbelvet ist berechtigt, zur Ausführung des Untersuchungs- & Behandlungsauftrages Mitarbeiter, fachkundige Dritte, sowie Datenverarbeitende Unternehmen einzusetzen bzw. heranzuziehen. Kundendaten aus dem Vertragsverhältnis werden zum Zwecke der Datensicherung gespeichert. Sie unterliegen dem Datenschutzgesetz, der EU-DSVGO, sowie der tierärztlichen Schweigepflicht. Kunden- & Patientendaten werden grundsätzlich nicht an Dritte weitergegeben. Davon ausgenommen sind Datenübermittlungen im Zusammenhang mit Rück-/ Überweisungen an Tierarztpraxen /-Kliniken, Universitäten, Laboruntersuchungen in Fremdlaboren, bei Auftreten von melde- & anzeigepflichtigen Tierseuchen bzw. nach Aufforderung durch das zuständige Veterinäramt, sowie bei Ausbleibender Zahlung der Kosten eine Übertragung der Daten an die TVS (Tierärztliche Verrechnungsstelle Nordrhein-Westfalen r.V. in Münster), als auch an Inkasso-Unternehmen, und sämtliche zur Erfüllung des Behandlungsauftrages notwendige Institutionen.
7. Die voraussichtlichen Kosten für Untersuchungen und Behandlungen des Tieres sind nur Schätzungen des Tierarztes aus der zum Zeitpunkt der Schätzung abgegebenen Sicht. Sie sind daher nicht verbindlich.
8. Die Gebühren und Preise, nach denen die in unserer Praxis durchgeführten tierärztlichen Leistungen abgerechnet werden, richten sich nach der Gebührenordnung (GOT) für Tierärzte vom 28.07.1999 mit Gebührensätzen nach 3. Verordnung zur Änderung der GOT vom 19.07.2017. Die Preise von rezeptpflichtigen Medikamenten werden auf Grundlage der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) berechnet.
9. Alle Leistungen sind grundsätzlich sofort in bar oder per ec-Karte zu bezahlen, im Falle von Hausbesuchsterminen unverzüglich beim Termin in bar. Die Tierarztpraxis Wirbelvet behält sich vor, gegen Vorkasse tätig zu werden. In seltenen Ausnahmefällen werden Rechnungen ausgestellt, die muss zwingend VOR Beginn der Behandlung mit dem Tierarzt abgesprochen werden. Rechnungen sind sofort fällig und spätestens innerhalb von 14 Tagen zu begleichen. Die Zahlung gilt erst als geleistet, wenn wir über den Betrag verfügen können.
10. Die von der Tierarztpraxis Wirbelvet abgegebenen Medikamente und Waren bleiben deren Eigentum, solange der Klient nicht seine gesamten Verbindlichkeiten ihr gegenüber erfüllt hat.
11. Die Tierarztpraxis Wirbelvet behält sich Preisanpassungen entsprechend der Entwicklung des Verbraucherpreisindexes in Deutschland vor. Ihre Angebote sind u.a. aufgrund etwaiger unvorhersehbarer Umstände des einzelnen Falles grundsätzlich freibleibend.
12. Der Umtausch oder die Rücknahme von Arznei- & Ergänzungsfuttermitteln ist aus arzneimittelrechtlichen Gründen grundsätzlich nicht möglich. 13. Behinderungen durch höhere Gewalt oder Betriebsstörungen berechtigen uns zum Rücktritt vom Vertrag.
14. Die Tierarztpraxis Wirbelvet verschafft durch Aushängen im Wartezimmer und Veröffentlichung auf ihrer Homepage und ihrer Facebookseite dem Klienten die Möglichkeit vom Inhalt der Allgemeinen Geschäftsbedingungen Kenntnis zu nehmen. Er erklärt mit Auftragserteilung sie gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben.
15. Die Tierarztpraxis Wirbelvet bietet unter bestimmten Voraussetzungen eine direkte Abrechnung mit der Tierkrankenkasse AGILA an. Die Tierarztpraxis Wirbelvet ist auch nach bereits mehrfach erfolgter Abrechnung über die genannte Versicherung hierzu nicht verpflichtet und kann für zukünftige Behandlungen die übliche sofortige Barzahlung oder Zahlung per ec-Karte verlangen, ebenso im Falle einer wiederholten Nicht-Zahlung der Kosten, auch nach Aufforderung durch die Praxis, wenn die Versicherung nur einen Teil der Kosten übernommen hat. Sowohl Tierbesitzer, als auch Tierarztpraxis erhalten in diesem Falle ein Schreiben der Versicherung. Der Klient verpflichtet sich, die noch offenen Kosten unaufgefordert und unverzüglich an die Tierarztpraxis Wirbelvet zu überweisen.
16. Im Falle einer kurzfristigen (kürzer als 24h vorher) Terminabsage bzw. eines wiederholten Nicht-Erscheinens zu einem Termin, behalten wir uns vor eine Terminausfallsgebühr in Rechnung zu stellen. Ebenso bei Kurzfristiger Terminabsage (kürzer als 24h vorher) bzw. Nicht-Erscheinen zu einem länger geplanten Termin (z.B. einer Operation), in diesem Fall behalten wir uns vor eine Terminausfallsgebühr bis zur Höhe von 50% der für die Behandlung / Operation kalkulierten Kosten festzusetzen und in Rechnung zu stellen.